Hintergrund
Warum die Unterscheidung überhaupt zählt
Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde gemeinsam mit Interessenvertretern von Mieter- und Vermieterseite abgestimmt. Diese Abstimmung verleiht ihm vor Gericht eine erhöhte Beweiskraft, weil unterstellt wird, dass die dort ausgewiesenen Werte die ortsübliche Vergleichsmiete widerspiegeln.
Ein einfacher Mietspiegel entsteht dagegen mit geringeren methodischen Anforderungen. Städte ohne ausreichende Ressourcen für eine aufwendige Erhebung greifen häufig auf dieses Format zurück. Rechtlich zählt er weiterhin als Indiz, muss im Streitfall aber unter Umständen zusätzlich untermauert werden.
„Der Mietspiegel ersetzt kein Urteil, er liefert lediglich einen Anhaltspunkt für das, was in einer Stadt gerade als übliche Miete gilt.“
Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das: Ein Erhöhungsschreiben, das sich auf einen einfachen Mietspiegel stützt, ist nicht automatisch unwirksam. Es lohnt sich jedoch genauer hinzuschauen, welche Nachweise beigefügt wurden und ob die eigene Wohnung tatsächlich in das angegebene Feld passt.